Anträge, Merkblätter und Infos



Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber nicht für den gesamten Bedarf der Familie aufkommen können. Dies gilt für Alleinerziehende genauso. Die Waisenrente wird als Einkommen des Kindes berücksichtigt, aber nur zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.


Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 205 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.

Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Die genauen Auszahlungstermine finden Sie auf der Seite Kindergeld 2021: Auszahlungstermine.
Kinderzuschlag online beantragen

Beantragen Sie Kinderzuschlag bei Ihrer zuständigen Familienkasse. Diese informiert Sie mit einem Schreiben (Fachbegriff: Bescheid) anschließend darüber, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie direkt online stellen

Kinderzuschlag beantragen hier:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Kinderzuschlag, Sonderregelungen

Unter diesem Link finden Bewohner in SH Infos zur Beantragung der Finanziellen Hilfen. Die Antragstellung endet am 30.05.2020.

https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

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