Beschluss im April 2021: Mehr Kinderkrankentage als geplant

Zum 23. April 2021 hat die Bundesregierung eine Erweiterung der Regelung beschlossen, die aber rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft tritt. Der Anspruch auf Kinderkrankentage steigt 2021 von 20 auf 30 Tage pro Elternteil und Kind. Für Elternpaare ergeben sich somit pro Kind 60 Kinderkrankentage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch auf maximal 65 Tage beschränkt.

Elternpaar oder Alleinerziehende: Was gilt?

Der Anspruch von 60 Kinderkrankentagen muss unter Elternpaaren aufgeteilt werden. Jeder Elternteil kann im Jahr 2021 jeweils 30 Tage nutzen. Für Alleinerziehende gilt eine andere Regelung: Sie dürfen die vollen 60 Kinderkrankentage allein in Anspruch nehmen. Außerdem: Bei mehreren Kindern dürfen Alleinerziehende maximal 130 Kinderkrankentage nehmen.

Aufgrund der aktuellen Lage sollten die Kinderkrankentage aber auch dann genutzt werden können, wenn gesunde Kinder wegen der Einschränkungen an Schulen und Kitas zu Hause betreut werden müssen.

Weitere Infos:

https://www.familienkasse-info.de/news/2021-01-13-2021-mehr-kinderkrankentage-fuer-eltern.html