Wer hat Anspruch auf eine Kur?

Mütter / Väter also Eltern oder Elternteile können kurbedürftig sein oder ein oder mehrere Kinder.

Wer nicht kurbedürftig ist, fährt als Begleiutung mit, damit das Familiensystem aufrecht erhalten wird. Es gibt viele Konstellationen und als Familie haben Sie ein Mitspracherecht wo es hingeht, wenn diese Klinik oder das Kurheim zur medizinischen Indikation passt. es gibt Beratungsstellen dazu. Herzlich Martina Kurr

Die Familienkasse hat Infos zusammengefasst:

Wer Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur hat und wie das Ganze abläuft, erfahren Sie hier!